Bei der Basisrente können Sie den Rentenbeginn flexibel gestalten. Jedoch ist ein Mindestalter von 62 Jahren gesetzlich vorgeschrieben, damit die Basisrente ausgezahlt wird. Dies gilt für alle Verträge die ab Januar 2012 abgeschlossen wurden. Für alle Verträge die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden, beginnt die Auszahlung des Basisrente frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.
Die Basisrente wird dann als lebenslange Leibrente ausgezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist in der Regel nicht möglich. Wenn der Betrag der Gesamtrente bei Rentenbeginn aber so gering ist, dass die monatliche Auszahlung der Rente für die Versicherungsgesellschaft unwirtschaftlich wäre, kann man unter Umständen vereinbaren, dass die monatliche Rente in eine Jahreszahlung umgewandelt wird. Die Kleinstbetragsrente kann ggf. auch einmalig ausgezahlt werden. Dabei darf diese nicht mehr als 30,45 Euro im Monat betragen (2018).